Für die Dachgesellschaft Deutsches Interim Management, kurz DDIM, habe ich mit dem Rechtsanwalt Frank Thiele ein Interview zum Thema Insolvenz in Eigenverwaltung geführt. Im Gegensatz zum ipc-Event, über das ich an anderer Stelle bereits berichtete, behandelt das Interview verstärkt die Rolle des Sanierungsgeschäftsführers in der selbstverwalteten Insolvenz. Das Interview wird zum Monatswechsel erscheinen. Daher möchte ich schon einmal vorbereitend darauf eingehen, welche Gefahren die Insolvenz in Eigenverwaltung birgt. Die selbstverwaltete Insolvenz ist zwar nicht einfach, aber auch kein Hexenwerk!

Eine Sanierung durch Insolvenz in Eigenverwaltung macht man nicht „mal eben“!

In meinem letzten Artikel hatte ich es bereits angedeutet: Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist mit Sicherheit keine Aufgabe, die das bisherige Personal nebenbei erledigt. Wer die Eigenverwaltung als Geschenk ansieht, mit der sich ein Unternehmen kurzerhand – ohne große Unkosten und aus eigenen Kräften aus der Krise führen lässt – wird ziemlich sicher scheitern. Denn die Eigenverwaltung ist eine erhebliche Doppelbelastung, die Durchhaltevermögen und Ehrgeiz von allen Beteiligten erfordert. Außerdem soll das Unternehmen ja nicht nur zahlungsfähig bleiben/wieder zahlungsfähig werden, sondern auch wieder wettbewerbsfähig werden – und letztlich wieder Rendite abwerfen. Unternehmerischer Esprit ist daher also gefragt. Damit das überhaupt klappen kann, muss sich die Geschäftsführung in jedem Fall erfahrene Unterstützung ins Haus holen. Eine Insolvenz in Eigenverwaltung ist ohne das Hinzuziehen externen Personals – für Unternehmen de facto unmöglich, erfolgreich zu bewältigen. Wie bereits im letzten Artikel angemerkt, ist auch die Vorbereitung entscheidend, das Sanierungskonzept muss schon frühzeitig stehen und alle formalen und inhaltlichen Vorgaben erfüllen – nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch.

Timing bei der Eigenverwaltung.

Der Gläubiger wird zum Investor

Eine Insolvenz in Eigenverwaltung muss schon vor Verfahrenseröffnung durchfinanziert sein. Kann das Unternehmen selbst nicht das nötige Kapital aufwenden, müssen Investoren gesucht werden. Ein Dept-Equity-Swap kann an dieser Stelle ein passendes Instrument sein: Die Forderungen eines Gläubigers werden in Beteiligungen am Unternehmen umgewandelt. Die Belastung aus Zinsen und Tilgung fällt weg, die Eigenkapitalquote und die Liquidität wird verbessert. Der Gläubiger (von nun an Gesellschafter) hat folglich großes Interesse an der Weiterführung des Unternehmens, und kann durch seine Beteiligung aktiv an der Sanierung mitwirken. Eine Win-Win-Situation, wenn es denn gut geht. Die Geschäftsführung muss einem Gläubiger klar machen können, dass die Chancen zur Rettung des Unternehmens wirklich gut sind, um ihn vom Dept-Equity-Swap zu überzeugen. Wie schafft man das?

  • Das Sanierungskonzept muss stimmig sein und die nötige Tiefe aufweisen.
  • Das nötige Know-How muss vorhanden sein (ob intern oder von extern hinzugezogen).
  • Die Unternehmensführung muss überzeugenden Unternehmergeist im Sinne des Investors beweisen.

Die Erstellung eines Sanierungskonzeptes kostet, externes Know-How kostet. Die Suche nach Kapital benötigt bereits Kapital. Frühzeitigkeit hat also oberste Priorität, eine Insolvenz in Eigenverwaltung kann man nicht mehr angehen wenn die Konten schon vollständig leer sind.

Der Erfolg steht und fällt mit der Geschäftsführung

Der Erfolg der Eigenverwaltung hängt maßgeblich von der Geschäftsführung ab. Zum einen natürlich vom Sanierungsgeschäftsführer, zum anderen aber auch von der bisherigen Geschäftsführung. Einerseits muss die Geschäftsführung für ihre Sache kämpfen, andererseits muss sie auch das nötige Vertrauen in die externen Berater und in den CRO haben – und eben auch für echte Veränderungen bereit sein. Sie muss auch bereit sein, lang etablierte Prozesse zu verändern. Sie muss einsehen, dass sich bestimmte Prozesse fälschlicherweise etablieren konnten, die das Unternehmen letztendlich in die prekäre Lage brachten. Im Rahmen einer Eigenverwaltung kommt es oft auch zu Streitigkeiten, das steht fest. Wichtig ist, dass konstruktiv mit diesen Streitigkeiten umgegangen wird. Damit bekommt die Eigenverwaltung einen persönlichen, menschlichen Aspekt und in genau diesem Spannungsfeld muss sich der Sanierungsgeschäftsführer bewegen, darum wird es dann im nächsten Artikel gehen. Handelt die Geschäftsführung nicht konstruktiv im Sinne des Sachwalters, entzieht dieser dem Unternehmen die Eigenverwaltung und die Insolvenz geht ins Regelverfahren über. Das käme dann aber einem Scheitern des Verfahrens in Eigenverwaltung gleich.

Inhaltsverzeichnis

Für die Dachgesellschaft Deutsches Interim Management, kurz DDIM, habe ich mit dem Rechtsanwalt Frank Thiele ein Interview zum Thema Insolvenz in Eigenverwaltung geführt. Im Gegensatz zum ipc-Event, über das ich an anderer Stelle bereits berichtete, behandelt das Interview verstärkt die Rolle des Sanierungsgeschäftsführers in der selbstverwalteten Insolvenz. Das Interview wird zum Monatswechsel erscheinen. Daher möchte ich schon einmal vorbereitend darauf eingehen, welche Gefahren die Insolvenz in Eigenverwaltung birgt. Die selbstverwaltete Insolvenz ist zwar nicht einfach, aber auch kein Hexenwerk!

Eine Sanierung durch Insolvenz in Eigenverwaltung macht man nicht „mal eben“!

In meinem letzten Artikel hatte ich es bereits angedeutet: Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist mit Sicherheit keine Aufgabe, die das bisherige Personal nebenbei erledigt. Wer die Eigenverwaltung als Geschenk ansieht, mit der sich ein Unternehmen kurzerhand – ohne große Unkosten und aus eigenen Kräften aus der Krise führen lässt – wird ziemlich sicher scheitern. Denn die Eigenverwaltung ist eine erhebliche Doppelbelastung, die Durchhaltevermögen und Ehrgeiz von allen Beteiligten erfordert. Außerdem soll das Unternehmen ja nicht nur zahlungsfähig bleiben/wieder zahlungsfähig werden, sondern auch wieder wettbewerbsfähig werden – und letztlich wieder Rendite abwerfen. Unternehmerischer Esprit ist daher also gefragt. Damit das überhaupt klappen kann, muss sich die Geschäftsführung in jedem Fall erfahrene Unterstützung ins Haus holen. Eine Insolvenz in Eigenverwaltung ist ohne das Hinzuziehen externen Personals – für Unternehmen de facto unmöglich, erfolgreich zu bewältigen. Wie bereits im letzten Artikel angemerkt, ist auch die Vorbereitung entscheidend, das Sanierungskonzept muss schon frühzeitig stehen und alle formalen und inhaltlichen Vorgaben erfüllen – nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch.

Timing bei der Eigenverwaltung.

Der Gläubiger wird zum Investor

Eine Insolvenz in Eigenverwaltung muss schon vor Verfahrenseröffnung durchfinanziert sein. Kann das Unternehmen selbst nicht das nötige Kapital aufwenden, müssen Investoren gesucht werden. Ein Dept-Equity-Swap kann an dieser Stelle ein passendes Instrument sein: Die Forderungen eines Gläubigers werden in Beteiligungen am Unternehmen umgewandelt. Die Belastung aus Zinsen und Tilgung fällt weg, die Eigenkapitalquote und die Liquidität wird verbessert. Der Gläubiger (von nun an Gesellschafter) hat folglich großes Interesse an der Weiterführung des Unternehmens, und kann durch seine Beteiligung aktiv an der Sanierung mitwirken. Eine Win-Win-Situation, wenn es denn gut geht. Die Geschäftsführung muss einem Gläubiger klar machen können, dass die Chancen zur Rettung des Unternehmens wirklich gut sind, um ihn vom Dept-Equity-Swap zu überzeugen. Wie schafft man das?

  • Das Sanierungskonzept muss stimmig sein und die nötige Tiefe aufweisen.
  • Das nötige Know-How muss vorhanden sein (ob intern oder von extern hinzugezogen).
  • Die Unternehmensführung muss überzeugenden Unternehmergeist im Sinne des Investors beweisen.

Die Erstellung eines Sanierungskonzeptes kostet, externes Know-How kostet. Die Suche nach Kapital benötigt bereits Kapital. Frühzeitigkeit hat also oberste Priorität, eine Insolvenz in Eigenverwaltung kann man nicht mehr angehen wenn die Konten schon vollständig leer sind.

Der Erfolg steht und fällt mit der Geschäftsführung

Der Erfolg der Eigenverwaltung hängt maßgeblich von der Geschäftsführung ab. Zum einen natürlich vom Sanierungsgeschäftsführer, zum anderen aber auch von der bisherigen Geschäftsführung. Einerseits muss die Geschäftsführung für ihre Sache kämpfen, andererseits muss sie auch das nötige Vertrauen in die externen Berater und in den CRO haben – und eben auch für echte Veränderungen bereit sein. Sie muss auch bereit sein, lang etablierte Prozesse zu verändern. Sie muss einsehen, dass sich bestimmte Prozesse fälschlicherweise etablieren konnten, die das Unternehmen letztendlich in die prekäre Lage brachten. Im Rahmen einer Eigenverwaltung kommt es oft auch zu Streitigkeiten, das steht fest. Wichtig ist, dass konstruktiv mit diesen Streitigkeiten umgegangen wird. Damit bekommt die Eigenverwaltung einen persönlichen, menschlichen Aspekt und in genau diesem Spannungsfeld muss sich der Sanierungsgeschäftsführer bewegen, darum wird es dann im nächsten Artikel gehen. Handelt die Geschäftsführung nicht konstruktiv im Sinne des Sachwalters, entzieht dieser dem Unternehmen die Eigenverwaltung und die Insolvenz geht ins Regelverfahren über. Das käme dann aber einem Scheitern des Verfahrens in Eigenverwaltung gleich.