Inhaltsverzeichnis
Vorletzte Woche hatte ich die Möglichkeit an einem Treffen mehrerer Interim Manager teilzunehmen, im Zentrum der Diskussion stand die Sanierung in Eigenverwaltung unter ESUG (mit Schutzschirm) und die Erfahrungen mit Sanierungsgutachten nach IDW S 6 n. F.. Das ESUG wurde vor gut einem Jahr in Kraft gesetzt, es war also ein guter Zeitpunkt für eine Bestandsaufnahme. Veranstalter des Events in Bad Homburg war Alfred Rehwald (rechts im Bild), Geschäftsführer der ipc Management GmbH, anwesend waren auch die beiden Senior Manager Oliver Gantzert (links im Bild) und Stefan Schwertel (mittig im Bild) aus dem Hause Pricewaterhouse Coopers und knapp zehn weitere Interim Manager, die ebenfalls ihre Erfahrungen schilderten. Das Ergebnis der Diskussion war letztendlich absehbar, ich möchte es Ihnen aber dennoch nicht vorenthalten.
Sanierungsgutachten: Rendite- und Wettbewerbsfähigkeit zählen
Obwohl das Thema Sanierungsgutachten/Sanierungskonzepte hier schon ausführlich behandelt wurde, haben sich trotzdem im Gespräch einige Punkte als besonders wichtig heraus kristallisiert, die ich an dieser Stelle noch einmal betonen möchte. Es reicht nicht, die Zahlungsunfähigkeit zu verhindern, die Liquidität zu stabilisieren und die drohende Insolvenz abzuwenden. Das sind die „harten Faktoren„. Für eine erfolgreiche Sanierung sind aber auch die „weichen Faktoren“ entscheidend. Und ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 n. F. kommt nicht mehr ohne sie aus: Das Geschäftsmodell des Unternehmens muss weiterhin tragfähig sein, Rendite- und Wettbewerbsfähigkeit müssen gewährleistet sein. Das Sanierungskonzept entspricht damit zu großen Teilen einem üblichen Businessplan, den jeder bei der Bank vorlegen muss, der ein Unternehmen gründet und dazu einen Kredit benötigt. Das Sanierungsgutachten enthält zusätzlich noch die Analyse der Krisenstadien und die entsprechenden Maßnahmen. Und genau wie der Businessplan benötigt das Sanierungsgutachten eben auch eine zukunftsfähige Idee, ein Leitbild und eine Philosophie. Denn daran lässt sich ablesen, inwieweit die Geschäftsführung überhaupt noch den nötigen Esprit hat, um das Unternehmen zum Erfolg zu führen. Nicht nur Zahlen zählen, sondern auch – und vor allem der Unternehmergeist!
Ohne Schutzschirm keine Chance zur erfolgreichen Eigenverwaltung
Die beiden PwC Senior Manager führten ein Beispiel erfolgreicher Eigenverwaltung mit Schutzschirm an. Ihrer Ansicht nach sei eine erfolgreiche Sanierung in Eigenverwaltung ohne Schutzschirmverfahren derzeit sehr schwierig. Grund dafür ist das folgende BGH-Urteil vom 07.02013:
Die Entscheidung des Insolvenzgerichts, den Schuldner im Eröffnungsverfahren nach Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung nicht zur Begründung von Masseverbindlichkeiten zu ermächtigen, kann nicht mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Die Meinung der Senior Manager Oliver Ganzert und Stefan Schwertel teile ich grundsätzlich. Wenn der Schuldner keine Masseverbindlichkeiten begründen kann, ist das Verfahren ohne Schutzschirm schlicht und ergreifend keine Option und somit für die Praxis untauglich. Es sei denn, es werden umfangreiche, zusätzliche Voraussetzungen bereits deutlich im Vorfeld geschaffen. Ob die dafür notwendige Zeit, Ressourcen und vor allem auch der Wille bei den beteiligten vorliegt, muss sehr kritisch betrachtet werden.
Damit demgegenüber das Schutzschirmverfahren allerdings erfolgversprechend ist, müssen eine ganze Menge Voraussetzungen gegeben sein:
- Banken, Insolvenzgericht und weitere Protagonisten des Verfahrens müssen schon möglichst früh vor Verfahrenseröffnung in den Prozess involviert werden, enge und gute Zusammenarbeit ist entscheidend.
- Das Geschäftsmodell des Unternehmens muss weiterhin tragfähig sein (sonst wäre die Sanierung generell in Frage zu stellen).
- Das Schutzschirmverfahren muss durchfinanziert sein.
Transparente und glaubhafte Kommunikation – wie so oft ist es eines der entscheidenden Erfolgskriterien. Wer wann in den Prozess eingebunden werden sollte, ist noch einmal auf der oben stehenden Infografik abzulesen.
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Vorletzte Woche hatte ich die Möglichkeit an einem Treffen mehrerer Interim Manager teilzunehmen, im Zentrum der Diskussion stand die Sanierung in Eigenverwaltung unter ESUG (mit Schutzschirm) und die Erfahrungen mit Sanierungsgutachten nach IDW S 6 n. F.. Das ESUG wurde vor gut einem Jahr in Kraft gesetzt, es war also ein guter Zeitpunkt für eine Bestandsaufnahme. Veranstalter des Events in Bad Homburg war Alfred Rehwald (rechts im Bild), Geschäftsführer der ipc Management GmbH, anwesend waren auch die beiden Senior Manager Oliver Gantzert (links im Bild) und Stefan Schwertel (mittig im Bild) aus dem Hause Pricewaterhouse Coopers und knapp zehn weitere Interim Manager, die ebenfalls ihre Erfahrungen schilderten. Das Ergebnis der Diskussion war letztendlich absehbar, ich möchte es Ihnen aber dennoch nicht vorenthalten.
Sanierungsgutachten: Rendite- und Wettbewerbsfähigkeit zählen
Obwohl das Thema Sanierungsgutachten/Sanierungskonzepte hier schon ausführlich behandelt wurde, haben sich trotzdem im Gespräch einige Punkte als besonders wichtig heraus kristallisiert, die ich an dieser Stelle noch einmal betonen möchte. Es reicht nicht, die Zahlungsunfähigkeit zu verhindern, die Liquidität zu stabilisieren und die drohende Insolvenz abzuwenden. Das sind die „harten Faktoren„. Für eine erfolgreiche Sanierung sind aber auch die „weichen Faktoren“ entscheidend. Und ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 n. F. kommt nicht mehr ohne sie aus: Das Geschäftsmodell des Unternehmens muss weiterhin tragfähig sein, Rendite- und Wettbewerbsfähigkeit müssen gewährleistet sein. Das Sanierungskonzept entspricht damit zu großen Teilen einem üblichen Businessplan, den jeder bei der Bank vorlegen muss, der ein Unternehmen gründet und dazu einen Kredit benötigt. Das Sanierungsgutachten enthält zusätzlich noch die Analyse der Krisenstadien und die entsprechenden Maßnahmen. Und genau wie der Businessplan benötigt das Sanierungsgutachten eben auch eine zukunftsfähige Idee, ein Leitbild und eine Philosophie. Denn daran lässt sich ablesen, inwieweit die Geschäftsführung überhaupt noch den nötigen Esprit hat, um das Unternehmen zum Erfolg zu führen. Nicht nur Zahlen zählen, sondern auch – und vor allem der Unternehmergeist!
Ohne Schutzschirm keine Chance zur erfolgreichen Eigenverwaltung
Die beiden PwC Senior Manager führten ein Beispiel erfolgreicher Eigenverwaltung mit Schutzschirm an. Ihrer Ansicht nach sei eine erfolgreiche Sanierung in Eigenverwaltung ohne Schutzschirmverfahren derzeit sehr schwierig. Grund dafür ist das folgende BGH-Urteil vom 07.02013:
Die Entscheidung des Insolvenzgerichts, den Schuldner im Eröffnungsverfahren nach Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung nicht zur Begründung von Masseverbindlichkeiten zu ermächtigen, kann nicht mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Die Meinung der Senior Manager Oliver Ganzert und Stefan Schwertel teile ich grundsätzlich. Wenn der Schuldner keine Masseverbindlichkeiten begründen kann, ist das Verfahren ohne Schutzschirm schlicht und ergreifend keine Option und somit für die Praxis untauglich. Es sei denn, es werden umfangreiche, zusätzliche Voraussetzungen bereits deutlich im Vorfeld geschaffen. Ob die dafür notwendige Zeit, Ressourcen und vor allem auch der Wille bei den beteiligten vorliegt, muss sehr kritisch betrachtet werden.
Damit demgegenüber das Schutzschirmverfahren allerdings erfolgversprechend ist, müssen eine ganze Menge Voraussetzungen gegeben sein:
- Banken, Insolvenzgericht und weitere Protagonisten des Verfahrens müssen schon möglichst früh vor Verfahrenseröffnung in den Prozess involviert werden, enge und gute Zusammenarbeit ist entscheidend.
- Das Geschäftsmodell des Unternehmens muss weiterhin tragfähig sein (sonst wäre die Sanierung generell in Frage zu stellen).
- Das Schutzschirmverfahren muss durchfinanziert sein.
Transparente und glaubhafte Kommunikation – wie so oft ist es eines der entscheidenden Erfolgskriterien. Wer wann in den Prozess eingebunden werden sollte, ist noch einmal auf der oben stehenden Infografik abzulesen.