Inhaltsverzeichnis
Im letzten Artikel ging es um die Krisenfrüherkennung auf Bankenseite. Was ist denn nun, wenn das Frühwarnsystem Alarm schlägt, sich die Krise also bestätigt? Welche Handlungsalternativen hat die Bank dann? Um diese Handlungsalternativen einschließlich ihrer Chancen und Risiken geht es an dieser Stelle. Eines steht in jedem Fall fest: Die Banken dürfen nicht unterschätzt werden. Als Mitspieler an der Seite des Unternehmens machen sie die Sanierung erst möglich, als Gegenspieler können sie Sanierungsversuche im Keim ersticken; Schiedsrichter sind sie – unabhängig davon, auf welcher Seite sie stehen – die ganze Zeit.
Stillhalten, Mitziehen, Kündigen
Wie bereits angedeutet, kann die Bank sich als Mitspieler oder Gegenspieler positionieren – oder einfach stillhalten und abwarten. Das Stillhalten bzw. Abwarten der Bank beinhaltet einen Verzicht der Kündigungsrechte. Die Kreditlinie wird aufrechterhalten, um dem Unternehmen die Chance zu geben, dass es sich aus seiner misslichen Lage befreien kann. Eventuell kann die Kreditlinie sogar noch weiter ausgeschöpft werden, wenn sie zuvor nicht voll in Anspruch genommen wurde. Die Bank ist so insbesondere rechtlich auf der sichersten Seite, denn die anderen Möglichkeiten bringen durchaus rechtliche Risiken mit sich. Doch dazu später.
Weiterhin kann die Bank natürlich zu einem starken Partner im Sanierungsprozess werden. Sie kann bestehende Kredite weiterführen, neue Kredite gewähren oder Forderungen durch einen Dept-Equity-Swap in Kapital umwandeln. Vom Eintritt der Krise bis zur Vorlage eines Sanierungskonzeptes, auf dessen Basis die Bank ihr weiteres Verhalten abwägt, erfolgt oft ein Überbrückungskredit zur Sicherung der Liquidität. Allerdings muss die Geschäftsführung schon zu diesem Zeitpunkt deutlich machen, dass sie gewillt ist, das Unternehmen erfolgreich aus der Krise zu führen. Liegt dann erst einmal ein erfolgversprechendes Sanierungskonzept vor, kann die Bank einen Sanierungskredit gewähren und die Sanierung auf diese Weise zuverlässig vorantreiben. Das Konzept muss den Ansprüchen der Bank allerdings auch tatsächlich gerecht werden, am besten nicht nur den Minimumanforderungen des BGH genügen, sondern nach IDW S6 n. F. neben einer positiven Fortbestehensprognose auch die Wettbewerbs- und Renditefähigkeit prognostizieren. Die große Gefahr des Sanierungskredites liegt in der sittenwidrigen Insolvenzverschleppung. Eine sittenwidrige Insolvenzverschleppung liegt dann vor, wenn der Sanierungskredit offensichtlich nicht reicht, um die Sanierung erfolgreich zu bewältigen, sondern stattdessen dazu dient, die Insolvenz hinauszuzögern und der Bank so Vorteile gegenüber anderen Gläubigern zu verschaffen. Wenn andere Gläubiger durch diese Verschleppung Schaden erleiden, muss die Bank unter Umständen Schadensersatz leisten. Wenn die Sanierung trotz Sanierungskredit nicht gelingt, steht immer die unschöne Frage nach der Insolvenzverschleppung im Raum, die nur durch ein Gericht geklärt werden kann.
Es besteht natürlich auch noch die Möglichkeit zur Kündigung. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung kann die Bank Kredite außerordentlich kündigen, läuft damit aber Gefahr,die unverzügliche Insolvenz auszulösen. Die Bank bekommt unter Umständen weniger Geld zurück als ausgegeben, bei einer Kündigung zur Unzeit kann sie sogar ihr Kündigungsrecht verwirken.
Kommunikation mit den Banken hat oberste Priorität
Trotz ihrer Macht bewegen sich auch die Banken bei einer drohenden Insolvenz nicht auf dem dicksten Eis. Das wichtigste ist die frühzeitige und offene Kommunikation zwischen Bank und Unternehmen. Das schafft Vertrauen und ist wichtig für die Abwägung von Risiken – auf beiden Seiten! In der Krise ist der Satz „Zeit ist Geld“ daher durchaus wörtlich zu nehmen.
Inhaltsverzeichnis
Im letzten Artikel ging es um die Krisenfrüherkennung auf Bankenseite. Was ist denn nun, wenn das Frühwarnsystem Alarm schlägt, sich die Krise also bestätigt? Welche Handlungsalternativen hat die Bank dann? Um diese Handlungsalternativen einschließlich ihrer Chancen und Risiken geht es an dieser Stelle. Eines steht in jedem Fall fest: Die Banken dürfen nicht unterschätzt werden. Als Mitspieler an der Seite des Unternehmens machen sie die Sanierung erst möglich, als Gegenspieler können sie Sanierungsversuche im Keim ersticken; Schiedsrichter sind sie – unabhängig davon, auf welcher Seite sie stehen – die ganze Zeit.
Stillhalten, Mitziehen, Kündigen
Wie bereits angedeutet, kann die Bank sich als Mitspieler oder Gegenspieler positionieren – oder einfach stillhalten und abwarten. Das Stillhalten bzw. Abwarten der Bank beinhaltet einen Verzicht der Kündigungsrechte. Die Kreditlinie wird aufrechterhalten, um dem Unternehmen die Chance zu geben, dass es sich aus seiner misslichen Lage befreien kann. Eventuell kann die Kreditlinie sogar noch weiter ausgeschöpft werden, wenn sie zuvor nicht voll in Anspruch genommen wurde. Die Bank ist so insbesondere rechtlich auf der sichersten Seite, denn die anderen Möglichkeiten bringen durchaus rechtliche Risiken mit sich. Doch dazu später.
Weiterhin kann die Bank natürlich zu einem starken Partner im Sanierungsprozess werden. Sie kann bestehende Kredite weiterführen, neue Kredite gewähren oder Forderungen durch einen Dept-Equity-Swap in Kapital umwandeln. Vom Eintritt der Krise bis zur Vorlage eines Sanierungskonzeptes, auf dessen Basis die Bank ihr weiteres Verhalten abwägt, erfolgt oft ein Überbrückungskredit zur Sicherung der Liquidität. Allerdings muss die Geschäftsführung schon zu diesem Zeitpunkt deutlich machen, dass sie gewillt ist, das Unternehmen erfolgreich aus der Krise zu führen. Liegt dann erst einmal ein erfolgversprechendes Sanierungskonzept vor, kann die Bank einen Sanierungskredit gewähren und die Sanierung auf diese Weise zuverlässig vorantreiben. Das Konzept muss den Ansprüchen der Bank allerdings auch tatsächlich gerecht werden, am besten nicht nur den Minimumanforderungen des BGH genügen, sondern nach IDW S6 n. F. neben einer positiven Fortbestehensprognose auch die Wettbewerbs- und Renditefähigkeit prognostizieren. Die große Gefahr des Sanierungskredites liegt in der sittenwidrigen Insolvenzverschleppung. Eine sittenwidrige Insolvenzverschleppung liegt dann vor, wenn der Sanierungskredit offensichtlich nicht reicht, um die Sanierung erfolgreich zu bewältigen, sondern stattdessen dazu dient, die Insolvenz hinauszuzögern und der Bank so Vorteile gegenüber anderen Gläubigern zu verschaffen. Wenn andere Gläubiger durch diese Verschleppung Schaden erleiden, muss die Bank unter Umständen Schadensersatz leisten. Wenn die Sanierung trotz Sanierungskredit nicht gelingt, steht immer die unschöne Frage nach der Insolvenzverschleppung im Raum, die nur durch ein Gericht geklärt werden kann.
Es besteht natürlich auch noch die Möglichkeit zur Kündigung. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung kann die Bank Kredite außerordentlich kündigen, läuft damit aber Gefahr,die unverzügliche Insolvenz auszulösen. Die Bank bekommt unter Umständen weniger Geld zurück als ausgegeben, bei einer Kündigung zur Unzeit kann sie sogar ihr Kündigungsrecht verwirken.
Kommunikation mit den Banken hat oberste Priorität
Trotz ihrer Macht bewegen sich auch die Banken bei einer drohenden Insolvenz nicht auf dem dicksten Eis. Das wichtigste ist die frühzeitige und offene Kommunikation zwischen Bank und Unternehmen. Das schafft Vertrauen und ist wichtig für die Abwägung von Risiken – auf beiden Seiten! In der Krise ist der Satz „Zeit ist Geld“ daher durchaus wörtlich zu nehmen.