Sale-and-Lease-Back

Sale-and-Lease-Back

Heute geht es um eines der wichtigsten Finanzierungsinstrumente für Unternehmen zur kurzfristigen Freisetzung von Kapital: Sale-and-Lease-Back. Die Krux beim „Rückmietkauf“? Einerseits kann gerade im produzierenden Gewerbe sehr schnell, sehr viel Kapital freigesetzt werden, andererseits preisen Leasing-Gesellschaften das Verfahren zu oft im eigenen Sinne an. Einmal verkauft, ist der Unternehmensbesitz weg – unbedenklich ist das Verfahren somit sicher nicht.

Wie funktioniert Sale-and-Lease-Back?

Die Funktionsweise von Sale-and-Lease-Back ist schnell erklärt: Ein Unternehmen verkauft einen Teil seiner Wirtschaftsgüter (in der Regel Immobilien oder Maschinen) an eine Leasinggesellschaft und least – d.h. mietet – sie sofort vom Käufer zurück. Die Nutzungsrechte bleiben beim verkaufenden Unternehmen und sind damit garantiert. So weit so gut. Doch wo genau liegen die Vor- und Nachteile dieses Verfahrens?

Die Vorteile von Sale-and-Lease-Back!

Sale-and-Lease-Back ist zunächst einmal eine Möglichkeit der Finanzierung und muss sich daher mit klassischen Finanzierungen wie Krediten vergleichen lassen. Die Vorteile gegenüber der Kreditfinanzierung leuchten schnell ein: Stille Reserven werden neu bewertet und unterliegen im besten Fall einer Wertsteigerung. Bei einem Grundstück kann auf diese Art und Weise der wahre Marktwert aktiviert werden, denn in der HGB-Bilanzierung entspricht der Wert von Immobilien maximal den Anschaffungskosten. In Immobilien und Maschinen schlummern in der Regel stille Reserven in Millionenhöhe, dessen Freisetzung die Eigenkapitalbasis unverzüglich stärkt, ohne dabei die Fremdkapitalquote zu erhöhen. Dieses Kapital kann dann wiederum gewinnbringend investiert, oder eben zur Sanierung genutzt werden. Die Eigenkapitalrendite wird als wichtige Kennzahl für Investoren erhöht. Die Kreditwürdigkeit steigt und unter Umständen verbessert sich sogar das Rating eines Unternehmens. Allerdings darf nicht vergessen werden, dass sich das Anlagevermögen in der Bilanz verringert. Viele Unternehmen versprechen sich vom Sale-and-Lease-Back-Verfahren auch einen steuerlichen Vorteil.

Die Steuervorteile sind allerdings ein zweischneidiges Schwert. Im Gegensatz zu Kredittilgungen können Leasingkosten als Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings müssen die Erträge durch den Verkauf ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden – dabei ist aber entscheidend wem das Finanzamt das Leasing-Objekt zurechnet.

Sale-and-Lease-Back

In Immobilien und Maschinen schlummern Millionen. Durch Sale-and-Lease-BAck lässt sich dieses Kapital freisetzen. Bild: Esther Stosch / pixelio.de

Die Nachteile

Bei allem Jubel über Sale-and-Lease-Back als Finanzierungsmethode – natürlich gibt es auch Nachteile. Leider drängen diese in der Not oft zu sehr in den Hintergrund, was anhand der Liste von Vorteilen verlockend, aber nicht effektiv ist. Ist man in der Krise auf Sale-and-Lease-Back angewiesen, handelt es sich in der Regel um ein Verlustgeschäft, da Immobilien und Maschinen unter Wert verkauft werden müssen. Auch die Instandhaltungsarbeiten, Reparaturen und Versicherungen müssen meist weiterhin vom leasenden Unternehmen getragen werden. Das Sale-and-Lease-Back-Geschäft ist offensichtlich nur einmal möglich, die stillen Reserven sind danach keine Reserveren oder Sicherheiten mehr. Das verkaufende Unternehmen profitiert nicht von künftigen Wertsteigerungen, außer im Vertrag ist eine entsprechende Kaufoption bei Laufzeitende festgelegt. Sorgt der Verkauf nicht für die Rettung eines Unternehmens, kann es auch passieren, dass die Leasingkosten nicht mehr bezahlt werden können – im schlimmsten Fall kommt es so zur fristlosen Kündigung des Leasingvertrages. In mittelständischen und kleinen Familienunternehmen spielt oft auch die persönliche Haltung zum Sale-and-Lease-Back-Geschäft eine Rolle. Den eigenen Besitz verkaufen, nur um ihn wiederum zu leasen? Das klingt in den Ohren vieler Unternehmer nicht wie ein gutes Geschäft, sondern wie der Griff nach dem letzten Strohhalm, wenn nicht gar nach Niederlage oder Verrat. Die Liste der Pros und Cons ist wie immer lang – und wie immer gibt es kein Patentrezept. Jedoch sollte auch unabhängig von Krisen über ein Sale-and-Lease-Back-Geschäft nachgedacht werden. Denn gerade wenn man nicht gezwungen ist zu verkaufen, lässt sich ein guter Preis erzielen. Was dabei aber in keinem Fall vergessen werden darf: Das Gutachten zur Feststellung des aktuellen Werts der Gegenstände kostet ebenfalls Zeit und Geld!