Transfergesellschaften

Transfergesellschaften

Über Sinn und Unsinn von Transfergesellschaften wird gestritten, seit dem es dieses Instrument gibt. Denn während eine Transfergesellschaft, bzw. Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (BQG) den massenhaften Personalabbau für den Arbeitgeber vereinfacht (und oft auch vergünstigt), so ist der Nutzen für den Arbeitnehmer nach wie vor fraglich. An dieser stelle Stelle werde ich daher einige unterschiedliche Meinungen und Fakten zusammentragen und eine Bestandsaufnahme zum Thema „Transfergesellschaft – ja oder nein?“ liefern.

Eine Idee der Neunziger


Zum besseren Verständnis sei kurz erklärt, woher das Instrument Transfergesellschaft überhaupt kommt: Um einer drohenden Massenarbeitslosigkeit nach der Wende entgegenzuwirken, entstanden in den neuen Bundesländern die BQGs, die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften (siehe auch: strukturelles Kurzarbeitergeld), die Arbeitnehmer befristet übernahmen. Arbeiter aus der ehemaligen DDR sollten hier weitergebildet und in neue Arbeitsmärkte vermittelt werden. Mitte der Neunziger wurde das Modell auch auf die alten Bundesländer übertragen, um Branchenkrisen (z.B. in der Werftindustrie) abzufangen. Eine Branchenkrise war zu diesem Zeitpunkt noch Voraussetzung für den Beschäftigtentransfer. Im dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) wurde die Maßnahme 1998 für alle Unternehmen unabhängig von Branchenkrisen geöffnet. Maßgebliche Stütze bei der Finanzierung ist das Transferkurzarbeitergeld, dass maximal zwölf Monate lang ausgezahlt werden kann. Das vorrangige Ziel des „Beschäftigtentransfers“ in neue Unternehmen, sorgte dafür, dass man heute nicht mehr von BQGs, sondern von Transfergesellschaften spricht.

 

Transfergesellschaften

Abb. 1: So funktionieren Transfergesellschaften

Transfergesellschaften aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftersicht


Aus Sicht eines Arbeitgebers, der einer Massentlassung entgegensieht, sind Transfergesellschaften ein Segen. Dank der Übernahme durch eine Transfergesellschaft werden die Mitarbeiter auf dem Papier erst einmal gar nicht arbeitslos. Dadurch kann das Image des Unternehmens bestmöglich gewahrt werden. Gleichzeitig ist die Installation einer Transfergesellschaft auch für den Arbeitgeber oftmals kostengünstiger. Gerade große Unternehmen können massenhafte Kündigungsklagen vermeiden, und werden dadurch wiederum für Investoren interessant, die zuvor noch von einer möglichen Klagewelle abgeschreckt wurden. Diese Investoren bedienen sich auch gerne des unschönen Tricks, die Überführung der Belegschaft in die Transferbeschäftigung zur Voraussetzung für eine Investition zu machen, um bei späterer Sanierung einen Teil der Arbeitnehmer wieder einzustellen, ohne dabei auf soziale Kriterien Rücksicht nehmen zu müssen. Ein weiterer Vorteil für den Arbeitgeber besteht in der Möglichkeit Kündigungsfristen zu vermeiden, da die Arbeitnehmer sofort in die Transfergesellschaft wechseln können. Gewerkschafter können einen Beschäftigtentransfer ebenfalls als Erfolg verbuchen – Arbeitslosigkeit wird vermieden, zumindest vorerst. Auch für die Bundesagentur für Arbeit führt die Transferbeschäftigung zu einer Entlastung.

Transfergesellschaften aus Arbeitnehmersicht


Kommen wir zum Streitpunkt beim Thema Transfergesellschaft: Der Nutzen für den Arbeitnehmer. Scheinbare Vorteile liegen auf der Hand: Die zeitliche Verschiebung, im besten Falle Vermeidung der Arbeitslosigkeit, Betreuung und Weiterbildung, Probearbeit und Praktika, mögliche Bewerbungen aus einem Arbeitsverhältnis heraus. Und dennoch streiten sich die Gelehrten. Die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.) des Arbeitsministeriums NRW lobt die Möglichkeiten des Beschäftigtentransfers regelmäßig in den Himmel und kommt in einer Studie zu dem Ergebnis, dass Transfergesellschaften besser sind als ihr Ruf (hier geht’s zu den Ergebnissen). Doch auch das Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) hat unter Leitung von Dr. Hilmar Schneider (Direktor für Arbeitsmarktpolitik) einen Bericht (hier geht’s zum Bericht) erstellt und festgehalten, dass Transfergesellschaften keine höheren Vermittlungserfolge erzielen, als die Agentur für Arbeit. Im Interview mit der Wirtschaftswoche bezeichnet Schneider die Transfergesellschaften gar als „Geldverschwendung“ und „völlig überflüssiges Instrument“.

Zumindest sind die Transfergesellschaften ein kleiner Lichtblick für den Arbeitnehmer, der die Arbeitslosigkeit unbedingt vermeiden will. Zuletzt ist das Instrument im Rahmen der Schlecker-Insolvenz in den Medien aufgetaucht. Die Bemühungen um die Installation einer Transfergesellschaft sind hier letztendlich an der Politik gescheitert, was für einen Großteil der Belegschaft ein herber Rückschlag war – und das obwohl die Chancen auf eine neue Beschäftigung erwiesenermaßen nicht unbedingt höher gewesen wären.