Inhaltsverzeichnis
Sanierungskonzepte bringen immer wieder Begriffe hervor, die leicht verwechselt werden können. In den Unternehmen stelle ich immer wieder fest, dass sogar die Führungskräfte Probleme damit haben, zwischen bestimmten Termini zu unterscheiden. Um mit den Verwechselungen zwischen Fortbestehen und Fortführung (Going Concern), bzw. den zugehörigen Prognosen, aufzuräumen, werde ich diese im Folgenden kurz erläutern.
Die Fortbestehensprognose[1. Vgl. hierzu A. Crone: Die Unternehmenskrise. In: A. Crone, H. Werner (Hrsg.): Modernes Sanierungsmanagement. 3. Auflage, München 2012, S. 28.]
Bei dieser Prognose geht es darum, ein Gesamturteil über die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens zu erstellen. Grundlage bildet das entsprechende Unternehmens-, bzw. Sanierungskonzept oder der Business Plan, jeweils (eigentlich selbstverständlich) in Kombination mit einer umfassenden Finanzplanung. Ergibt sich daraus eine höchstwahrscheinliche, zukünftige Zahlungsfähigkeit, wird von einer positiven Fortbestehensprognose gesprochen. Insofern ist die positive Fortbestehensprognose nichts anderes, als eine Zahlungsfähigkeitsprognose – letztendlich also eine rein liquiditätsorientierte Betrachtung, bei der das laufende und das kommende Geschäftsjahr mit einbezogen wird.
Die Fortführungsprognose (Going Concern)[2. Vgl. ebenda, S. 29 + 338ff sowie in Vbdg. mit K. Schmidt, W. Uhlenbruck: Die GmbH in Krise, Sanierung und Insolvenz, 4. Auflage, Köln 2009, S. 482]
Die Prognose folgt hingegen dem allgemeinen Bewertungsgrundsatz nach §252 Abs. 1 Nr. 2 HGB:
„Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegen stehen.“
Dieser Grundsatz wird auch als sog. „Going Concern“ bezeichnet. Das bedeutet, dass nicht nur eine liquiditätsorientierte Betrachtung, sondern auch eine Reinvermögensvorschau vorgenommen wird. Dadurch lässt sich feststellen, ob nicht nur die Zahlungsfähigkeit sondern auch eine ausreichende Vermögensmasse zur Schuldendeckung für den Prognosezeitraum vorhanden ist. Damit geht die Fortführungsprognose noch deutlich über die Fortbestehensprognose hinaus.
Im erfolgreichen Sanierungskonzept müssen beide Prognosen positiv ausfallen
Damit eine Sanierung positiv verlaufen kann, müssen natürlich die oben erwähnten Prognosen beide positive Ergebnisse bringen. Das soll aber nicht bedeuten, dass die einzelnen Parameter so „verdreht“ werden, dass sie positiv erscheinen. Nein, sie müssen wirklich positiv sein, damit eine Sanierung überhaupt erfolgreich nach einem dem Plan erfolgen kann.
Zusammengefasst bedeutet dies: Die Forbestehensprognose ist insolvenzrechtlich geprägtund entspricht einer Zahlungsfähigkeitsprognose für das laufende und das kommende Geschäftsjahr. Sie ist aber auch Teil der Fortfühungsprognose, die vom Going-Concern-Ansatz ausgeht (§252 HGB). Damit diese positiv ausfällt, dürfen keine tatsächlichen oder rechtlichen Gegebenheiten (wie z. B. eine Überschuldung) entgegenstehen.
Quellen:
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Sanierungskonzepte bringen immer wieder Begriffe hervor, die leicht verwechselt werden können. In den Unternehmen stelle ich immer wieder fest, dass sogar die Führungskräfte Probleme damit haben, zwischen bestimmten Termini zu unterscheiden. Um mit den Verwechselungen zwischen Fortbestehen und Fortführung (Going Concern), bzw. den zugehörigen Prognosen, aufzuräumen, werde ich diese im Folgenden kurz erläutern.
Die Fortbestehensprognose[1. Vgl. hierzu A. Crone: Die Unternehmenskrise. In: A. Crone, H. Werner (Hrsg.): Modernes Sanierungsmanagement. 3. Auflage, München 2012, S. 28.]
Bei dieser Prognose geht es darum, ein Gesamturteil über die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens zu erstellen. Grundlage bildet das entsprechende Unternehmens-, bzw. Sanierungskonzept oder der Business Plan, jeweils (eigentlich selbstverständlich) in Kombination mit einer umfassenden Finanzplanung. Ergibt sich daraus eine höchstwahrscheinliche, zukünftige Zahlungsfähigkeit, wird von einer positiven Fortbestehensprognose gesprochen. Insofern ist die positive Fortbestehensprognose nichts anderes, als eine Zahlungsfähigkeitsprognose – letztendlich also eine rein liquiditätsorientierte Betrachtung, bei der das laufende und das kommende Geschäftsjahr mit einbezogen wird.
Die Fortführungsprognose (Going Concern)[2. Vgl. ebenda, S. 29 + 338ff sowie in Vbdg. mit K. Schmidt, W. Uhlenbruck: Die GmbH in Krise, Sanierung und Insolvenz, 4. Auflage, Köln 2009, S. 482]
Die Prognose folgt hingegen dem allgemeinen Bewertungsgrundsatz nach §252 Abs. 1 Nr. 2 HGB:
„Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegen stehen.“
Dieser Grundsatz wird auch als sog. „Going Concern“ bezeichnet. Das bedeutet, dass nicht nur eine liquiditätsorientierte Betrachtung, sondern auch eine Reinvermögensvorschau vorgenommen wird. Dadurch lässt sich feststellen, ob nicht nur die Zahlungsfähigkeit sondern auch eine ausreichende Vermögensmasse zur Schuldendeckung für den Prognosezeitraum vorhanden ist. Damit geht die Fortführungsprognose noch deutlich über die Fortbestehensprognose hinaus.
Im erfolgreichen Sanierungskonzept müssen beide Prognosen positiv ausfallen
Damit eine Sanierung positiv verlaufen kann, müssen natürlich die oben erwähnten Prognosen beide positive Ergebnisse bringen. Das soll aber nicht bedeuten, dass die einzelnen Parameter so „verdreht“ werden, dass sie positiv erscheinen. Nein, sie müssen wirklich positiv sein, damit eine Sanierung überhaupt erfolgreich nach einem dem Plan erfolgen kann.
Zusammengefasst bedeutet dies: Die Forbestehensprognose ist insolvenzrechtlich geprägtund entspricht einer Zahlungsfähigkeitsprognose für das laufende und das kommende Geschäftsjahr. Sie ist aber auch Teil der Fortfühungsprognose, die vom Going-Concern-Ansatz ausgeht (§252 HGB). Damit diese positiv ausfällt, dürfen keine tatsächlichen oder rechtlichen Gegebenheiten (wie z. B. eine Überschuldung) entgegenstehen.