Inhaltsverzeichnis

In den nächsten Wochen soll es insbesondere um die Erstellung von Sanierungskonzepten gehen. Ein Unternehmen, dass die Krise erfolgreich hinter sich lassen will oder muss, kommt um ein solches Konzept nicht herum, denn es ist die Basis für jegliche Verhandlungen mit den Stakeholdern, insb. für die Finanzmittelgeber. Bei meinen Tipps und Hinweisen orientiere ich mich strikt an der Neufassung des IDW Standards: Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten, kurz IDW ES 6 n. F.. Der IDW-Standard zu diesem Thema wurde auf Anregungen hin aktualisiert und Ende 2012 verabschiedet. Weitere Infos dazu finden sich auf der Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer. Dieser erste Teil des Themenblocks behandelt die Gliederung und den Aufbau von Sanierungskonzepten. Zunächst beginne ich allerdings mit einem kurzen Vergleich zwischen den BGH-Anforderungen und den IDW-Anforderungen für die Sanierungskonzepte.

IDW- und BGH-Anforderungen an Sanierungskonzepte

Die Anforderungen des BGH und IDW waren bisher weitgehend deckungsgleich. Die IDW-Anforderungen gehen jetzt in der neuen Fassung (n. F.) allerdings noch deutlich über die BGH-Anforderungen hinaus. So sieht das Institut der Wirtschaftsprüfer inzwischen auch noch ein Leitbild des sanierten Unternehmens vor, inklusive einem realisierbaren und zukunftsfähigen Geschäftsmodell. Für den BGH ist die Fortführungsfähigkeit wichtig – sprich eine „Schwarze Null“, das IDW setzt jetzt aber auch noch eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit mit einer Marktstrategie und einer passenden Organisation, sowie eine Renditefähigkeit voraus, die der Branche angemessen ist. Die BGH-Anforderungen sind damit nur ein Minimalkatalog. Demgegenüber sind für eine nachhaltige und langfrsitig erfolgreiche Sanierung, die IDW-Anforderungen zu berücksichtigen.

Wichtiges bei der Erstellung von Sanierungskonzepten

Die folgenden Bestandteile des Sanierungskonzeptes sind als Eckpfeiler zu betrachten. Sie sind alle notwendig. Es reicht daher nicht aus, in ein Sanierungskonzept nur die Problembereiche eines Unternehmens mit einzubeziehen, da einzelne Bereiche grundsätzlich einander bedingen. Darüber wird auch nicht diskutiert. Eigentlich selbstverständlich: Alle Ergebnisse und Angaben im Konzept müssen nachprüfbar und logisch sein, ist das nicht der Fall, gibt es nicht nur logische Brücke sondern das Konzept verfehlt seinen eigentlichen Sinn.

Die Bestandteile des Sanierungskonzeptes:

Folgende Bestandteile entsprechen den Kernanforderungen des Sanierungskonzeptes nach IDW ES 6 n. F.:

  • Beschreibung von Auftragsgegenstand und -umfang
  • Basisinformationen über die wirtschaftliche und rechtliche Ausgangslage des Unternehmens, einschließlich Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage
  • Analyse von Krisenstadium und Ursachen mit Überprüfung der Insolvenzgefahr
  • Darstellung des Leitbildes mit dem Geschäftsmodell des sanierten Unternehmens
  • Maßnahmen zur Bewältigung der Unternehmenskrise entsprechend dem Krisenstadium und folgliche Abwendung der Insolvenzgefahr
  • Integrierter Unternehmensplan, einschließlich Liquiditäts-, Ertrags- und Vermögensplanung
  • Zusammenfassende Einschätzung der Sanierungsfähigkeit

Der genaue Inhalt des Sanierungskonzeptes ist vom jeweiligen Krisenstadium abhängig. Es müssen alle vorhergegangenen Krisenstadien und deren Ursachen analysiert und aufgearbeitet werden, damit eine sachgerechte Aussage über die Sanierungsfähigkeit getroffen werden kann.

Das 2-Stufen-Konzept

Sanierungskonzepte folgen einem 2-Stufen-Konzept. Die erste Stufe beinhaltet die Maßnahmen, um die akute Gefahr der Insolvenz abzuwenden. In der zweiten Stufe geht es um die nachhaltige Fortführung des Unternehmens mit branchenüblicher Rendite bei angemessener Eigenkapitalausstattung. Folgende Grafik veranschaulicht diese zwei Stufen:

Erstellung von Sanierungskonzepten

Bei den Angaben zur Wettbewerbs- und Renditefähigkeit handelt es sich natürlich um Wahrscheinlichkeitsaussagen bzw. Prognosen. Nichtsdestotrotz müssen diese objektiv nachvollziehbar sein. Überdies muss das Sanierungskonzept auch darstellen, inwieweit das Management überhaupt gewillt und in der Lage ist, das Unternehmen erfolgreich aus der Krise zu führen und die Maßnahmen umsetzen kann.

Bleibt noch ein letzter Punkt: Die Erfolgsaussichten einer Sanierung sind zwar maßgeblich von diesem Konzept abhängig, vor allem aber auch von der Überzeugungskraft der handelnden Personen! Ein Management, das, auf gut deutsch gesagt, kein Bock hat, sich richtig reinzuhängen, kann es gleich lassen.

 

In den nächsten Artikel werde ich dann noch genauer auf die einzelnen Bestandteile bei der Erstellung von Sanierungskonzepten eingehen.

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In den nächsten Wochen soll es insbesondere um die Erstellung von Sanierungskonzepten gehen. Ein Unternehmen, dass die Krise erfolgreich hinter sich lassen will oder muss, kommt um ein solches Konzept nicht herum, denn es ist die Basis für jegliche Verhandlungen mit den Stakeholdern, insb. für die Finanzmittelgeber. Bei meinen Tipps und Hinweisen orientiere ich mich strikt an der Neufassung des IDW Standards: Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten, kurz IDW ES 6 n. F.. Der IDW-Standard zu diesem Thema wurde auf Anregungen hin aktualisiert und Ende 2012 verabschiedet. Weitere Infos dazu finden sich auf der Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer. Dieser erste Teil des Themenblocks behandelt die Gliederung und den Aufbau von Sanierungskonzepten. Zunächst beginne ich allerdings mit einem kurzen Vergleich zwischen den BGH-Anforderungen und den IDW-Anforderungen für die Sanierungskonzepte.

IDW- und BGH-Anforderungen an Sanierungskonzepte

Die Anforderungen des BGH und IDW waren bisher weitgehend deckungsgleich. Die IDW-Anforderungen gehen jetzt in der neuen Fassung (n. F.) allerdings noch deutlich über die BGH-Anforderungen hinaus. So sieht das Institut der Wirtschaftsprüfer inzwischen auch noch ein Leitbild des sanierten Unternehmens vor, inklusive einem realisierbaren und zukunftsfähigen Geschäftsmodell. Für den BGH ist die Fortführungsfähigkeit wichtig – sprich eine „Schwarze Null“, das IDW setzt jetzt aber auch noch eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit mit einer Marktstrategie und einer passenden Organisation, sowie eine Renditefähigkeit voraus, die der Branche angemessen ist. Die BGH-Anforderungen sind damit nur ein Minimalkatalog. Demgegenüber sind für eine nachhaltige und langfrsitig erfolgreiche Sanierung, die IDW-Anforderungen zu berücksichtigen.

Wichtiges bei der Erstellung von Sanierungskonzepten

Die folgenden Bestandteile des Sanierungskonzeptes sind als Eckpfeiler zu betrachten. Sie sind alle notwendig. Es reicht daher nicht aus, in ein Sanierungskonzept nur die Problembereiche eines Unternehmens mit einzubeziehen, da einzelne Bereiche grundsätzlich einander bedingen. Darüber wird auch nicht diskutiert. Eigentlich selbstverständlich: Alle Ergebnisse und Angaben im Konzept müssen nachprüfbar und logisch sein, ist das nicht der Fall, gibt es nicht nur logische Brücke sondern das Konzept verfehlt seinen eigentlichen Sinn.

Die Bestandteile des Sanierungskonzeptes:

Folgende Bestandteile entsprechen den Kernanforderungen des Sanierungskonzeptes nach IDW ES 6 n. F.:

  • Beschreibung von Auftragsgegenstand und -umfang
  • Basisinformationen über die wirtschaftliche und rechtliche Ausgangslage des Unternehmens, einschließlich Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage
  • Analyse von Krisenstadium und Ursachen mit Überprüfung der Insolvenzgefahr
  • Darstellung des Leitbildes mit dem Geschäftsmodell des sanierten Unternehmens
  • Maßnahmen zur Bewältigung der Unternehmenskrise entsprechend dem Krisenstadium und folgliche Abwendung der Insolvenzgefahr
  • Integrierter Unternehmensplan, einschließlich Liquiditäts-, Ertrags- und Vermögensplanung
  • Zusammenfassende Einschätzung der Sanierungsfähigkeit

Der genaue Inhalt des Sanierungskonzeptes ist vom jeweiligen Krisenstadium abhängig. Es müssen alle vorhergegangenen Krisenstadien und deren Ursachen analysiert und aufgearbeitet werden, damit eine sachgerechte Aussage über die Sanierungsfähigkeit getroffen werden kann.

Das 2-Stufen-Konzept

Sanierungskonzepte folgen einem 2-Stufen-Konzept. Die erste Stufe beinhaltet die Maßnahmen, um die akute Gefahr der Insolvenz abzuwenden. In der zweiten Stufe geht es um die nachhaltige Fortführung des Unternehmens mit branchenüblicher Rendite bei angemessener Eigenkapitalausstattung. Folgende Grafik veranschaulicht diese zwei Stufen:

Erstellung von Sanierungskonzepten

Bei den Angaben zur Wettbewerbs- und Renditefähigkeit handelt es sich natürlich um Wahrscheinlichkeitsaussagen bzw. Prognosen. Nichtsdestotrotz müssen diese objektiv nachvollziehbar sein. Überdies muss das Sanierungskonzept auch darstellen, inwieweit das Management überhaupt gewillt und in der Lage ist, das Unternehmen erfolgreich aus der Krise zu führen und die Maßnahmen umsetzen kann.

Bleibt noch ein letzter Punkt: Die Erfolgsaussichten einer Sanierung sind zwar maßgeblich von diesem Konzept abhängig, vor allem aber auch von der Überzeugungskraft der handelnden Personen! Ein Management, das, auf gut deutsch gesagt, kein Bock hat, sich richtig reinzuhängen, kann es gleich lassen.

 

In den nächsten Artikel werde ich dann noch genauer auf die einzelnen Bestandteile bei der Erstellung von Sanierungskonzepten eingehen.