Inhaltsverzeichnis
Wie bereits im letzten Artikel zur Rolle des Betriebsrates in Bezug auf die Änderungen von materiellen Arbeitsbedingungen angekündigt, soll es in diesem kurzen Beitrag noch unmittelbar vor dem Osterwochenende um die Gewerkschaften gehen. Durch die Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband und eine entsprechende Tarifbindung erscheint ein Unternehmen auf den ersten Blick unflexibler, was die Veränderungen materieller Arbeitsbedingungen angeht. Um dem entgegen zu kommen, gibt es u.a. auch die Sanierungstarifverträge als Sonderform für Tarifabschlüsse.
Änderung der materiellen Arbeitsbedingungen durch einen Sanierungstarifvertrag
Befindet sich das Unternehmen bereits in der Tarifbindung, kann im Falle einer Krise ein Sanierungstarifvertrag/Sondertarifvertrag beschlossen werden. So können tarifliche Leistungen vorübergehend ausgesetzt werden, um das Unternehmen zu retten. Dies wird auch als „Härtefall“ bezeichnet.
Beispiel:
Antrag von Arbeitgeber und Betriebsrat zur Abwendung drohender Insolvenzgefahr, Sicherung von Arbeitsplätzen, Verbesserung der Sanierungschancen. Gegenstand einer Regelung können neben Lohn, Gehalt und Ausbildungsvergütungen, Sonderzahlung sowie Arbeitszeitverkürzung sein.¹
Auch wenn sich das Unternehmen noch nicht in der Tarifbindung befindet, kann ein Sanierungstarifvertrag als Haustarifvertrag geschlossen werden. Allerdings wird die Gewerkschaft eine anschließende dauerhafte Tarifbindung fordern und eine Arbeitsplatzgarantie verlangen. Auf tarifliche Rechte kann man übrigens nur mit Zustimmung der Tarifparteien verzichten.
Der Tarifvertrag hat also grundsätzlich zwei Seiten: Zum einen wird der Arbeitgeber entlastet, da Beschäftigungsbedingungen nicht ständig ausgehandelt werden müssen und Arbeitskämpfe vermindert werden. Allerdings macht die Tarifbindung das Unternehmen in der Krise weniger anpassungsfähig, was die Änderungen der materiellen Arbeitsbedingungen angeht. Gerade für große Unternehmen lohnt sich ein Haustarifvertrag, der ein gewisses Maß an Flexibilität ermöglicht. Ganz wichtig hierbei ist allerdings der Faktor Zeit, den derartige Verhandlungen und Vereinbarungen laufen nicht innerhalb weniger Tage sondern über Wochen ab. Beispiele dafür gibt es dazu zu Haufe in der Wirtschaft.
Quellen:
¹ Tarifvertrag über tarifliche Sonderregelungen, Metall- und Eleketroindustrie Sachsen-Anhalt, 2002
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Wie bereits im letzten Artikel zur Rolle des Betriebsrates in Bezug auf die Änderungen von materiellen Arbeitsbedingungen angekündigt, soll es in diesem kurzen Beitrag noch unmittelbar vor dem Osterwochenende um die Gewerkschaften gehen. Durch die Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband und eine entsprechende Tarifbindung erscheint ein Unternehmen auf den ersten Blick unflexibler, was die Veränderungen materieller Arbeitsbedingungen angeht. Um dem entgegen zu kommen, gibt es u.a. auch die Sanierungstarifverträge als Sonderform für Tarifabschlüsse.
Änderung der materiellen Arbeitsbedingungen durch einen Sanierungstarifvertrag
Befindet sich das Unternehmen bereits in der Tarifbindung, kann im Falle einer Krise ein Sanierungstarifvertrag/Sondertarifvertrag beschlossen werden. So können tarifliche Leistungen vorübergehend ausgesetzt werden, um das Unternehmen zu retten. Dies wird auch als „Härtefall“ bezeichnet.
Beispiel:
Antrag von Arbeitgeber und Betriebsrat zur Abwendung drohender Insolvenzgefahr, Sicherung von Arbeitsplätzen, Verbesserung der Sanierungschancen. Gegenstand einer Regelung können neben Lohn, Gehalt und Ausbildungsvergütungen, Sonderzahlung sowie Arbeitszeitverkürzung sein.¹
Auch wenn sich das Unternehmen noch nicht in der Tarifbindung befindet, kann ein Sanierungstarifvertrag als Haustarifvertrag geschlossen werden. Allerdings wird die Gewerkschaft eine anschließende dauerhafte Tarifbindung fordern und eine Arbeitsplatzgarantie verlangen. Auf tarifliche Rechte kann man übrigens nur mit Zustimmung der Tarifparteien verzichten.
Der Tarifvertrag hat also grundsätzlich zwei Seiten: Zum einen wird der Arbeitgeber entlastet, da Beschäftigungsbedingungen nicht ständig ausgehandelt werden müssen und Arbeitskämpfe vermindert werden. Allerdings macht die Tarifbindung das Unternehmen in der Krise weniger anpassungsfähig, was die Änderungen der materiellen Arbeitsbedingungen angeht. Gerade für große Unternehmen lohnt sich ein Haustarifvertrag, der ein gewisses Maß an Flexibilität ermöglicht. Ganz wichtig hierbei ist allerdings der Faktor Zeit, den derartige Verhandlungen und Vereinbarungen laufen nicht innerhalb weniger Tage sondern über Wochen ab. Beispiele dafür gibt es dazu zu Haufe in der Wirtschaft.
Quellen:
¹ Tarifvertrag über tarifliche Sonderregelungen, Metall- und Eleketroindustrie Sachsen-Anhalt, 2002